Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12   

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https://dejure.org/2014,59487
LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2014,59487)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2014 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2014,59487)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2014,59487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 9 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 S 2 BEEG vom 17.01.2009, § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 17.01.2009, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommensermittlung - Anrechnung des nachgeburtlichen Erwerbseinkommens - Einkommenseinbuße - Lebensmonatsprinzip - Feststellung des in den Monaten der Erwerbstätigkeit konkret erzielten Einkommens - kein Herunterbrechen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Anrechnung des nachgeburtlichen Erwerbseinkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12
    Bei freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung beruht die Beitragszahlung auf der freiwilligen Mitgliedschaft (vgl. BSG, Urteil vom 5. April 2012 - B 10 EG 6/11 R - zitiert nach juris) bzw. dem privaten Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12
    Es muss konkret das in den Monaten des Elterngeldbezuges erzielte Einkommen gegengerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2013 - B 10 EG 18/12 R - Rn. 37, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 EG 5/12
    Hierbei muss die in beiden Zeiträumen durchgängig ausgeübte Erwerbstätigkeit nach Art und zeitlichem Umfang im Wesentlichen übereinstimmen, d. h. sie darf nicht um mindestens 20 % voneinander abweichen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 1/10 R - zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 EG 4/18

    Bemessung des Elterngeldes

    Schließlich stelle § 2 Abs. 3 BEEG a.F. auch ausdrücklich auf das durchschnittlich erzielte Einkommen im Bezugszeitraum ab, weshalb hiervon genau auch der Fall umfasst sei, bei dem nur teilweise positives Einkommen im Bezugszeitraum erzielt werde (Hinweis auf BSG, a.a.O., juris-Rn. 37; BSG, Urteil vom 21. Juni 2016 - B 10 EG 3/15 R zur Betonung der durchschnittlichen Betrachtungsweise im Bezugszeitraum; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 2 EG 5/12).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40582
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2013,40582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2013,40582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 2 EG 5/12 (https://dejure.org/2013,40582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Ob er bei der Ausgestaltung dieses Gestaltungsspielraums die gerechteste und zweckmäßigste Lösung trifft, ist von der Rechtsprechung nicht zu überprüfen (BVerfG, B.v. 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, Juris-Rz. 10).

    Auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheit kann sie sich allerdings mittelbar auswirken (BVerfG, B.v. 9. November 2011, aaO, Rz. 11).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (BVerfG, B.v. 9. November 2011, aaO, Rz. 13; BSG, U.v. 4. September 2013 - B 10 EG 11/12 R).

    Allerdings wollte der Gesetzgeber gerade mit der Einführung und Ausgestaltung des Elterngeldes finanzielle Unsicherheiten verhindern, die eine Hinauszögerung des Kinderwunsches verursachten (vgl. dazu BVerfG, B.v. 09. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, aaO).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG stellt darauf ab, dass eine Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in die Bemessung des Elterngeldes einen höheren finanziellen Aufwand erfordern würde, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit die Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld bei den für die Leistungshöhe maßgebenden Einkünften als gerechtfertigt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R -, juris, Rz. 62; vgl. auch BSG, Beschluss vom 4. September 2013 - B 10 EG 14/13 B).

    Das BSG qualifiziert das Elterngeld in seiner einkommensersetzenden Funktion als eine (verhaltenssteuernde) Subvention zur Förderung der Kindererziehung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - aaO, Rz. 63).

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Auch soweit sich aus der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 9. Dezember 2010 (BGBl I 1885) vorgenommenen Änderung des § 2 Abs. 2 S 2 BEEG eine gravierende Verminderung des Elterngeldanspruchs ergeben hat, werden davon auch Elterngeldberechtigte erfasst, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift am 1. Januar 2011 bereits im Leistungsbezug standen (Fortführung des BSG Urteils vom 4. September 2013 - B 10 EG 11/12 R).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (BVerfG, B.v. 9. November 2011, aaO, Rz. 13; BSG, U.v. 4. September 2013 - B 10 EG 11/12 R).

    b) Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben über die Bemessung des Elterngeldes mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auch bezogen auf die Betreuung von bereits 2010 geborenen Kindern verletzt die betroffenen Eltern nicht in ihren verfassungsrechtlich geschützten Rechten (vgl. dazu insbesondere auch BSG, B.v. 4. September 2013 - B 10 EG 11/12 R -).

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Ein Recht, das durch den Vertrauensschutzgrundsatz gegen seine nachträgliche Entwertung hätte geschützt werden können, hätte frühestens mit einer bescheidmäßigen Bewilligung von Elterngeld begründet werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, B.v. 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90 [bezogen auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe]; auch im Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272-302 [betreffend die Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996] hat das BVerfG im Ergebnis nach Maßgabe der Entscheidungsgründe keine Rückwirkungsproblematik gesehen; vgl. andererseits allerdings auch den Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 - E 116, 96, Juris-Rz 105 ff. - , mit dem die Zulässigkeit einer alsbald wirksamen Kürzung von [durch das FRG begründeten regelmäßig nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhenden - und damit nicht dem speziellen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG von beitragsbedingten Rentenanwartschaften unterfallenden -] Rentenansprüchen [welche jedenfalls vielfach vorher nicht bescheidmäßig zuerkannt worden waren] zu prüfen war; seinerzeit hat das BVerfG den Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips für gehalten gesehen, auf die legitimen Interessen der zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge durch Erlass einer Übergangsregelung Rücksicht zu nehmen).

    Eine schützenswerte Rechtsposition liegt daher nicht schon in der voraussichtlichen Einschlägigkeit bestimmter Vorschriften in der Zukunft (vgl. BVerfG, B.v. 7. Dezember 2010 - aaO mwN; B.v. 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 -).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Das Ziel der Gesetzesänderung könne dabei erforderlichenfalls sogar Lösungen fordern, die in nicht unerheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Umstände anknüpfen (BVerfG, B.v. 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69, Juris-Rz 41 mwN).

    Ist das Vertrauen in den Bestand der begünstigenden Regelung nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an einer Änderung, ist die Regelung mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfG, B.v. 15. Mai 1985 aaO, Rz. 42 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Das Erwerbseinkommen vor der Geburt kann ohnehin nur als typisierender Prognosetatbestand für das im Zeitraum nach der Geburt (unter Hinwegdenken ihrer) zu erwartende Einkommen des erziehenden Elternteils für die Bemessung des Elterngeldes Relevanz aufweisen (vgl. dazu auch bereits Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 - Juris).

    Die Nichtberücksichtigung solcher Entgeltersatzleistungen bei der Bemessung des Elterngeldes bewirkt typischerweise eine nur unvollkommene Erfassung des tatsächlichen Ausmaßes des persönlichen Erwerbsvermögens des betroffenen Elternteils und damit auch eine nur unzulängliche Berücksichtigung der tatsächlich mit der Entscheidung für die persönliche Kinderbetreuung verbundenen Einkommensverluste (vgl. dazu auch bereits Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 - Juris).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber beispielsweise einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist BVerfG, U.v. 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12, Rz. 217 mwN).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Auch dann wäre sie anknüpfend an die vorstehend bereits erläuterten Gesichtspunkte als zulässig zu werten, da sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich war und da sich bei der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe eine Überschreitung der Grenze der Zumutbarkeit nicht objektivieren lässt (vgl. zu den diesbezüglich maßgeblichen Kriterien BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 - BVerfGE 127, 1, 18 mwN).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Ein Recht, das durch den Vertrauensschutzgrundsatz gegen seine nachträgliche Entwertung hätte geschützt werden können, hätte frühestens mit einer bescheidmäßigen Bewilligung von Elterngeld begründet werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, B.v. 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90 [bezogen auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe]; auch im Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272-302 [betreffend die Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996] hat das BVerfG im Ergebnis nach Maßgabe der Entscheidungsgründe keine Rückwirkungsproblematik gesehen; vgl. andererseits allerdings auch den Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 - E 116, 96, Juris-Rz 105 ff. - , mit dem die Zulässigkeit einer alsbald wirksamen Kürzung von [durch das FRG begründeten regelmäßig nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhenden - und damit nicht dem speziellen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG von beitragsbedingten Rentenanwartschaften unterfallenden -] Rentenansprüchen [welche jedenfalls vielfach vorher nicht bescheidmäßig zuerkannt worden waren] zu prüfen war; seinerzeit hat das BVerfG den Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips für gehalten gesehen, auf die legitimen Interessen der zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge durch Erlass einer Übergangsregelung Rücksicht zu nehmen).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
    Ein Recht, das durch den Vertrauensschutzgrundsatz gegen seine nachträgliche Entwertung hätte geschützt werden können, hätte frühestens mit einer bescheidmäßigen Bewilligung von Elterngeld begründet werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, B.v. 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90 [bezogen auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe]; auch im Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272-302 [betreffend die Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996] hat das BVerfG im Ergebnis nach Maßgabe der Entscheidungsgründe keine Rückwirkungsproblematik gesehen; vgl. andererseits allerdings auch den Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 - E 116, 96, Juris-Rz 105 ff. - , mit dem die Zulässigkeit einer alsbald wirksamen Kürzung von [durch das FRG begründeten regelmäßig nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhenden - und damit nicht dem speziellen Eigentumsschutz nach Art. 14 GG von beitragsbedingten Rentenanwartschaften unterfallenden -] Rentenansprüchen [welche jedenfalls vielfach vorher nicht bescheidmäßig zuerkannt worden waren] zu prüfen war; seinerzeit hat das BVerfG den Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips für gehalten gesehen, auf die legitimen Interessen der zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge durch Erlass einer Übergangsregelung Rücksicht zu nehmen).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 14/13 B

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Elterngeldberechnung - unterschiedliche

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

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